Aus der Praxis - Gnadenhof - Eifel

Wie aus der medialen Berichterstattung des Generalanzeiger bekannt (Hier Artikel lesen - hier klicken!) vertreten wir als Kanzlei mit dem Schwerpunkt der Cyberkriminalität die zivil- und strafrechtlichen Interessen unserer geschätzten Mandantin, Frau O.

Hintergrund: Uns liegen alle Mandanten sehr am Herzen. Dieses Statement unterstreichen wir nicht nur unseren Werten wie Sympathie, Kompetenz und Autorität, sondern auch mit unserer tagtäglichen Einsatzbereitschaft - und das bundesweit, bis teilweise tief in die Nacht. Wir handeln so, als ob unsere eigene Kinder betroffen wären, ausnahmslos. Da wir weiterhin seit Kindesbeinen von Herzen Tiermenschen sind und selbstverständlich ein persönliches Bild von allen hier betroffenen Vorgängen genommen haben, kommt diesem besonderen Fall mit hoher medialer Wirkung zum Schutze der Tiere und besonders zum Schutze unserer geschätzten Mandantin, eine unverwechselbare hohe Bedeutung zu.

Nachdem zahlreiche Fragen unsere Mandantschaft hinsichtlich der rechtlichen Hintergründe und der damit verbundenen Fortschritte in dreistelliger Anzahl erreichen, ist es für uns umso mehr eine Herzenangelegenheit, zu den Vorgängen in der gebotenen Kürze Stellung zu nehmen.

Einleitende Informationen

Aus ermittlungstaktischen Gründen, sowie zum Schutz unserer Mandatschaft und Dritte werden wir selbstverständlich keine Angaben zur weiteren Vorgehensweise, zu den internen Ergebnissen, Kommunikationen mit Behörden o. Ä. machen.

Wir sind weiterhin nicht für die verwaltungsrechtlichen Vorgänge zuständig. Mit diesen Themen wie der Anordnung der Behörde, die in diesem Kontext erlassenen gerichtlichen Beschlüsse  etc. sind geschätzte Fachkollegen mit entsprechender Spezialisierung betraut. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Bearbeitungsstand und die weiteren rechtlichen Schritte im Verwaltungsverfahren. 

Wir sind für die zivil- und strafrechtliche Verfolgung jeglicher Angriffe gegen unsere Mandantschaft, analog und digital zuständig.

Allgemeine Möglichkeiten
der Verteidigung

Besonders im Bereich der Cyberkriminalität müssen rasch taktische Entscheidung getroffen werden, um die bestehenden Risiken maximal zu beseitigen und potenzielle wirtschaftliche, persönliche und emotionale Schäden für die Betroffenen abzuwenden. Das mit diesen besonders strafrechtlich verwerflichen Taten verbundene Ausmaß ist aufgrund der durch die Digitalisierung indizierte Verbreitungsgeschwindigkeit kaum in Worte zu fassen und nahezu unkontrollierbar.

Es bestehen generell folgende Möglichkeiten:

Zivilrecht:
- Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz pp.

Strafrecht:
Strafanzeigen / -anträge wegen Verleumdung, übler Nachrede, Bedrohung, falscher Verdächtigung, Beleidigung pp.

Häufige Fragen

Für den juristischen Laien stellt sich am meisten die Frage: Warum machen Deine Anwälte nichts? Das kann doch nicht rechtens sein?!

Wir haben volles Verständnis für die Fragen, weshalb wir der Beantwortung dieser und weiterer Fragen für uns einen immens hohen Stellenwert beimessen:

"Warum machen die Anwälte nichts?
Was machen die denn?"

- Unsere rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten sind gesetzlich beschränkt. Eine unfassbare Vielzahl von Beiträgen, Kommentaren (täglich im oberen dreistelligen bis vierstelligen Bereich), Bildern usw. werden täglich von unserem speziellen Cyberteam Gnadenhof gesichtet, einer rechtlichen Prüfung zugeführt und zivil- und strafrechtlich ausgewertet. Viele Hinweise und eigene umfangreiche Ermittlungen (die teilweise bis tief in die Nachtstunden gehen) fügen wir zu bereits gestellten Anträgen (Klagen, Strafanträgen) als Annex bei und leiten diese den zuständigen Stellen wie Behörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften weiter. 

- Kurz gesagt: Wir werten täglich alle bekannten und neuen Informationen aus und schöpfen alle rechtliche Möglichkeiten aus, arbeiten eng mit unseren Ermittlern in anderen Bundesländern zusammen, stehen im engen Austausch mit den betroffenen Behörden und stellen durch unsere systematische Vorgehensweise sicher, dass uns kein Beitrag entgeht - uns liegen alle gelöschten Beiträge daher selbstverständlich zu Lasten der Täter vor.

"Wie kann denn sowas noch online stehen? Das darf doch in unserem Rechtsstaat nicht sein?!"

- Diese Frage verstehen wir mehr als gut. Als wir mandatiert wurden - wir haben Frau O. erst später kennenlernen dürfen - waren teilweise Fristen für Eilverfahren abgelaufen; ohne vorige Rechtskenntnis kommt dies leider in der Praxis häufiger vor. Nichtsdestotrotz sind Klagen anhängig, sodass die entsprechenden Ansprüche bereits zivilrechtlich verfolgt werden. Auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit - trotz Rotmarkierungen „EILT“ etc. haben wir keinen Einfluss.

- Aus Feigheit, Scham und anderen niederen Beweggründen verstecken sich hinter den meisten Täterprofilen in den sozialen Medien sog. Fakeprofile. Wir haben ein Ermittlungsteam, welches bereits mehrere Identitäten erfolgreich ermittelt hat und auch weitere in Kürze aufdecken wird; jedoch erfordern diese auch entsprechende Zeit.

"Warum dürfen die Bilder posten?"

- Rechtlich dürfen Dritte grundsätzlich keine Bilder von unserer Mandantschaft oder von in ihrem Eigentum stehenden Hunden posten; das betrifft auch beschlagnahmte Hunde, da bis zu einer vollzogenen Vermittlung das Eigentumsrecht auch weiterhin besteht. In Zusammenhang mit der negativen und diffamierenden Berichterstattung zu Lasten unserer Mandantschaft sind Veröffentlichungen von Bildern, Videos o. Ä. nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtlich relevant. 

- Wir haben bereits strafbewehrte Unterlassungen ausgesprochen und auch die Löschung von Beiträgen, Bildern o. Ä. erwirkt. Wir können an dieser Stelle unmissverständlich versichern: Uns entgeht kein Beitrag, kein Bild und kein Video - alle analogen und digitalen Informationen durchlaufen einen strengen internen Prüfungsprozess und werden dem jeweiligen Verfahren (Zivil- / Strafverfahren) unmittelbar zugeführt. 

- Sidefact: Die öffentliche Zurschaustellung oder Verbreitung von o.g. Bildnissen ist (neben den Delikten wie Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede) mit Geld- oder Freiheitsstrafe unter Strafe gestellt. Bei kumulativer Tatbegehung führt dies im Strafausspruch zu einer entsprechenden Strafzumessung, weshalb solche Handlungen nicht mit infantilen Maßstäben betrachtet, sondern ernst genommen werden sollten. 

"Warum geht Ihr nicht
gegen die Fakeseiten vor?"

- Das machen wir, jedoch aus den o.g. Gründen unter erschwerten Bedingungen: Wenn die wahre Identität der Täter unbekannt ist, sind rechtlich relevante Schreiben inhaltlich zwar wirkungsvoll, können jedoch weder von uns noch von den Behörden / Gerichten gerichtsfest zugestellt werden. Da die relevanten Seiten von META us-amerikanischer Natur sind, sind bereits gestellte Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO o. Ä. in den meisten Fällen ergebnislos. Das bedeutet nicht, dass wir nicht über andere Wege an die erforderlichen Informationen erhalten. 

- Zu den weiteren Hintergründen und zum Verfahrensstand können wir keine weitere Auskunft geben. 

"Wie lange dauert das noch alles?"

- Wie schnell die zuständige Staatsanwaltschaft und die Gerichte arbeiten können wir nicht einschätzen, da die Bearbeitungsgeschwindigkeit von einigen Faktoren abhängig, die sich unserem Einwirkungsbereich entzieht - Herr Rechtsanwalt Angyal hat selbst eine Zeit lang für die Staatsanwaltschaft gearbeitet und ist mit den internen Abläufen vertraut.

- Wir versichern jedoch, dass wir mit Nachdruck Anträge gestellt haben, zukünftig stellen werden und auch in regelmäßiger Rücksprache und im regen Austausch mit allen Behörden sind und bislang eine ausgezeichnete Zusammenarbeit genießen. 

- Leider verstecken sich auf eklatanter Feigheit, Scham und anderen niederen Beweggründen hinter den meisten Täterprofilen in den sozialen Medien sog. Fakeprofile. Wir haben ein Ermittlungsteam, welches die Identitäten ermitteln kann, jedoch erfordern diese auch entsprechende Zeit.

"Kann ich noch mehr erfahren?"

Die für die Öffentlichkeit relevanten Informationen werden wir sukzessiv hier bereitstellen. Darüber hinaus haben wir in Kürze einen TV-Auftritt in einer Sendung. Auch darüber werden wir zur gegebener Zeit berichten. 

Weitere Informationen können wir jedoch nicht bereitstellen. 

Christopher Angyal

Christopher Angyal

Rechtsanwalt / Strafverteidiger (Angyal = ungarisch --> Engel)
Ext. Datenschutzbeauftragter (bundes- / europaweit)
Unternehmensberater (Compliance, Digitalisierung, Finanzen)
gelisteter Unternehmensberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Dozent bei der KGA
Trainer für Kampfsport, Selbverteidigung 


Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Ungarisch, Thai

"Es ist ganz gleich, welche Entscheidungen Sie in der Vergangenheit getroffen haben oder woher Sie kommen. Entscheidend ist, welche Entscheidungen Sie JETZT treffen, um Ihre ertragsreiche Zukunft verantwortungsvoll zu gestalten. 

Meine persönliche Mission ist Sie mit all meinen Ressourcen bei der für Sie richtigen Entscheidungsfindung zu unterstützen"
- Christopher Angyal

"Es ist ganz gleich, welche Entscheidungen Sie in der Vergangenheit getroffen haben oder woher Sie kommen. Entscheidend ist, welche Entscheidungen Sie JETZT treffen, um Ihre ertragsreiche Zukunft verantwortungsvoll zu gestalten. 

Meine persönliche Mission ist Sie mit all meinen Ressourcen bei der für Sie richtigen Entscheidungsfindung zu unterstützen"
- Christopher Angyal

Strafverteidigung - bundesweit

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